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Wohn- und Pflegeheim für Senioren in Modautal-Asbach

Pflegephilosophie

Im Mittelpunkt unserer pflegerischen Handlungen steht der Bewohner – wir sehen ihn in seiner Ganzheitlichkeit von Körper, Geist und Seele.

Mit dem theoretischen Hintergrund der aktivierenden, mobilisierenden Pflege und Betreuung erkennen wir die Ressourcen des Einzelnen, bauen diese aus und versuchen sie zu festigen.

Wir pflegen ein Haus mit familiärem Charakter und bieten unseren Bewohnern ein behagliches Zuhause.

Unser Ziel ist es, jedem Bewohner ein hohes Maß an individuelle Sicherheit und Lebensqualität zu ermöglichen.

Pflege

Die Pflege wird von erfahrenen Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften unter Berücksichtigung der Lebensqualität, der bisherigen Lebensgewohnheiten und der Biographie der Bewohnerin oder des Bewohners geleistet.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden hierfür regelmäßig durch Fort- und Weiterbildungen geschult.

Wir legen besonderen Wert auf moderne technische Ausstattung, auf qualifiziertes, freundliches Pflegepersonal sowie ein gemütliches Ambiente in idyllischer Lage.

Für die medizinische Betreuung arbeitet unser Haus mit Ärzten aus der unmittelbaren Umgebung eng zusammen. Die freie Arztwahl unserer Bewohner bleibt hiervon unberührt.

Weitergehende medizinische Leistungen, z.B. physiotherapeutische Maßnahmen, Ergotherapie, Logopädie etc., werden in unserem Haus durch externe Dienstleister nach ärztlicher Verordnung erbracht.

Regelmäßiges Angebot von Friseur und Fußpflege besteht ebenfalls.

Kurzzeitpflege

Für die Zeit des Urlaubs oder Abwesenheit der pflegenden Angehörigen ist eine befristete Aufnahme (Kurzzeitpflege) in unserem Haus möglich. Die Pflegekassen beteiligen sich auch bei einer Kurzzeitpflege an den Heimkosten, wenn für die betreffende Person bereits eine Pflegestufe besteht.

Grundsätzlich übernimmt die Pflegekasse bei der Kurzzeitpflege die sogenannten pflegebedingten Aufwendungen bis zu einem Zeitraum von 28 Tagen, jedoch max. 1.550,00 €.

Im Falle einer Verhinderung des pflegenden Angehörigen auch über 28 Tage hinaus (Verhinderungspflege).